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   OVG Niedersachsen, 05.04.2001 - 1 K 1593/00   

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https://dejure.org/2001,18939
OVG Niedersachsen, 05.04.2001 - 1 K 1593/00 (https://dejure.org/2001,18939)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.04.2001 - 1 K 1593/00 (https://dejure.org/2001,18939)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. April 2001 - 1 K 1593/00 (https://dejure.org/2001,18939)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan bei Veräußerung des Grundstücks

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 47 Abs 2 S 1 VwGO
    Außerkrafttreten; beabsichtigte Schadensersatzklage; Bebauungsplan; berechtigtes Feststellungsinteresse; Feststellungsantrag; Normenkontrolle; offensichtliche Aussichtslosigkeit; Veräußerung eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2001 - 1 K 1593/00
    Diese Rechtsprechung hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 2.9.1983 - 4 N 1.83 -, BVerwGE 68, 12) für den weiteren Fall präzisiert, dass eine Norm - wie hier - während der Anhängigkeit eines zulässigen Normenkontrollantrags außer Kraft tritt.

    Voraussetzung für die Zulässigkeit dieses geänderten und nicht mehr mit dem ursprünglichen Normenkontrollantrag identischen Antrags ist - wie dargelegt - nach der oben genannten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 2.9.1983, a.a.O.) allein, dass der Antragsteller (noch) ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat, dass der Bebauungsplan nichtig war.

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2001 - 1 K 1593/00
    Nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1969 (IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301, 309) erfordert das Abwägungsgebot, dass eine Abwägung überhaupt stattfindet.
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2001 - 1 K 1593/00
    Ein Bebauungsplan ist dann nicht erforderlich, wenn seine Aufstellung offensichtlich deshalb ein grober Missgriff ist, weil eine solche Plankonzeption gar nicht existiert und/oder in Wahrheit nicht die vorgegebenen städtebaulichen Planungsziele, sondern andere Ziele, namentlich allein die Förderung privater Interesse, verfolgt und verwirklicht werden sollen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.5.1999 - 4 BN 15/99 -, NVwZ 1999, 1338 m.w.N. = BauR 1999, 1136).
  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2001 - 1 K 1593/00
    Für die Planungserforderlichkeit reicht es grundsätzlich aus, dass eine Gemeinde eine den Planungsgrundsätzen des § 1 Abs. 1, 3 und 5 BauGB entsprechende Plankonzeption hat und es vernünftigerweise geboten ist, diese durch einen Bebauungsplan zu sichern und durchzusetzen (vgl. dazu bereits BVerwG, Urt. v. 7.5.1971 - 4 C 76.68 -, DVBl 1971, 759 = BRS 24 Nr. 15; Beschl. v. 16.12.1988 - 4 NB 1.88 -, NVwZ 1989, 664; siehe auch OVG Lüneburg, Urt. v. 22.5.1987 - 6 OVG C 23/86 -, NST-N 1988, 81).
  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78

    Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2001 - 1 K 1593/00
    Für den vom Regelfall abweichenden Fall, dass eine Rechtsvorschrift nach ihrem Außerkrafttreten zum Gegenstand einer Normenkontrolle gemacht werden soll, hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 14. Juli 1978 (- 7 N 1.78 -, BVerwGE 56, 172176) entschieden, dass eine nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO anerkennenswerte Beschwer für einen Normenkontrollantrag nur dann in Betracht komme, wenn die aufgehobene Rechtsvorschrift noch Rechtswirkungen zu äußern vermag, weil in der Vergangenheit liegende Sachverhalte noch nach dieser Rechtsvorschrift zu entscheiden seien.
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 NB 1.88

    Umweltschutz - Verwendungsverbote - Verwendungsbeschränkungen - Brennstoffe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2001 - 1 K 1593/00
    Für die Planungserforderlichkeit reicht es grundsätzlich aus, dass eine Gemeinde eine den Planungsgrundsätzen des § 1 Abs. 1, 3 und 5 BauGB entsprechende Plankonzeption hat und es vernünftigerweise geboten ist, diese durch einen Bebauungsplan zu sichern und durchzusetzen (vgl. dazu bereits BVerwG, Urt. v. 7.5.1971 - 4 C 76.68 -, DVBl 1971, 759 = BRS 24 Nr. 15; Beschl. v. 16.12.1988 - 4 NB 1.88 -, NVwZ 1989, 664; siehe auch OVG Lüneburg, Urt. v. 22.5.1987 - 6 OVG C 23/86 -, NST-N 1988, 81).
  • BGH, 08.05.1980 - III ZR 27/77

    Rechtswirkungen einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2001 - 1 K 1593/00
    Hält das Oberverwaltungsgericht hingegen die Norm für gültig, so bindet diese Entscheidung im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung auch den Zivilrichter, für den die Wirksamkeit der Norm nur eine Vorfrage bildet (BGH, Urt. v. 8.5.1980 - III ZR 27/77 -, BGHZ 77, 338; BVerwG, a.a.O.).
  • BVerwG, 01.08.2001 - 4 BN 43.01

    Prozessführungsbefugnis, Normenkontrollverfahren, Veräußerung

    BVerwG 4 BN 43.01 OVG 1 K 1593/00.
  • OVG Niedersachsen, 08.11.2001 - 8 KN 229/01

    Rechtmäßigkeit einer Naturschutzgebietsverordnung; Gefährdung durch intensive

    Diese Bestimmungen sind nach § 173 VwGO auf Normenkontrollverfahren gegen Bebauungspläne entsprechend anwendbar ( BVerwG, Beschl. v. 1.8.2001 - BVerwG 4 BN 43.01; ebenso: Nds. OVG, Urt. v. 4.4.2001 - 1 K 1593/00 - OVG Berlin, Urt. v. 26.1.1996 - 2 A 9/92 - NVwZ 1997 S. 506; Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, § 47 Rd. 34, 52).
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